Mein Screening-Bericht ist im Screening-Prozess „zur Hälfte“ abgeschlossen, ohne dass ein Strafregistereintrag vorliegt. Ist das richtig?

Geändert am Fr, 2 Mai um 1:53 NACHMITTAGS

Ja. Die Anforderung eines Strafregisterauszugs dauert oft länger als andere Überprüfungselemente.

Daher erstellen wir einen Zwischenbericht („Konzept“) ohne den Strafregisterauszug. Das bedeutet, dass alle Überprüfungselemente für Sie und Ihren (potentiellen) Arbeitgeber sichtbar sind.


Bitte beachten Sie: Wenn in Ihrer Überprüfung „Warten auf Führungszeugnis“ angegeben ist, wurde der Überprüfungsbericht freigegeben. Es können keine weiteren Anpassungen am vorläufigen Bericht vorgenommen werden.

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