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Kann ich nach Abschluss des Screenings auf den Screening-Bericht zugreifen?
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Bestimmte Screening-Elemente sind vollständig, werden jedoch mit einem Ausrufezeichen oder Fragezeichen angezeigt. Was bedeutet das?
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Mein Screening-Prozess ist abgeschlossen und ich habe meinen Bericht erhalten. Muss ich ihn an meinen (potentiellen) Arbeitgeber senden?
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Mein Screening-Bericht ist im Screening-Prozess „zur Hälfte“ abgeschlossen, ohne dass ein Strafregistereintrag vorliegt. Ist das richtig?
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In meinem Screening-Verfahren steht „Warten auf Führungszeugnis“ oder „Abgeschlossen“ und der Screening-Bericht wurde an mich und meinen (potentiellen) Arbeitgeber gesendet. Kann ich noch Änderungen an meinem Bericht vornehmen?