Brauche ich als Arbeitgeber die Zustimmung des Bewerbers, um ihn zu überprüfen?

Geändert am Fr, 2 Mai um 1:54 NACHMITTAGS

Nein, als Arbeitgeber benötigen Sie keine Einwilligung des Kandidaten, um ihn zu überprüfen. Gemäß der DSGVO ist die Einwilligung des Kandidaten keine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, da in dieser Situation keine freie Willensentscheidung vorliegt. Denn wenn Sie der Überprüfung nicht zustimmen, kommen Sie möglicherweise nicht mehr für die Stelle in Betracht. Die richtige Grundlage ist das berechtigte Interesse des Arbeitgebers. In einigen Fällen ist der Arbeitgeber sogar gesetzlich verpflichtet, bestimmte Überprüfungen durchzuführen. Der Arbeitgeber ist an bestimmte Vorschriften gebunden. Es liegt in seiner Verantwortung, über eine aktuelle Screening-Richtlinie zu verfügen, die den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität entspricht. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber seiner Transparenzpflicht nachkommen, d. h. das Screening darf nicht ohne Information des Bewerbers erfolgen.

War dieser Artikel hilfreich?

Das ist großartig!

Vielen Dank für das Feedback

Leider konnten wir nicht helfen

Vielen Dank für das Feedback

Wie können wir diesen Artikel verbessern?

Wählen Sie wenigstens einen der Gründe aus
CAPTCHA-Verifikation ist erforderlich.

Feedback gesendet

Wir wissen Ihre Bemühungen zu schätzen und werden versuchen, den Artikel zu korrigieren