Nein, als Arbeitgeber benötigen Sie keine Einwilligung des Kandidaten, um ihn zu überprüfen. Gemäß der DSGVO ist die Einwilligung des Kandidaten keine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten, da in dieser Situation keine freie Willensentscheidung vorliegt. Denn wenn Sie der Überprüfung nicht zustimmen, kommen Sie möglicherweise nicht mehr für die Stelle in Betracht. Die richtige Grundlage ist das berechtigte Interesse des Arbeitgebers. In einigen Fällen ist der Arbeitgeber sogar gesetzlich verpflichtet, bestimmte Überprüfungen durchzuführen. Der Arbeitgeber ist an bestimmte Vorschriften gebunden. Es liegt in seiner Verantwortung, über eine aktuelle Screening-Richtlinie zu verfügen, die den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität entspricht. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber seiner Transparenzpflicht nachkommen, d. h. das Screening darf nicht ohne Information des Bewerbers erfolgen.
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